Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Leistungen von Christian Buchleiter

Stand: Juni 2026

## 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christian Buchleiter (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Konzeption, Produktion, Bearbeitung und Lieferung von Film-, Video-, Foto- und Mediendienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

## 2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Zoom-Aufnahme mit Bestätigung der Annahme eines Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

## 3. Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss können zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.

## 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

## 5. Vergütung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

## 6. Produktionsablauf und Abnahme

(1) Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die vereinbarte Fassung zur Prüfung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.

(3) Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

(4) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.

## 7. Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

(4) Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

## 8. Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Produktionen, Standbilder, Projektbeschreibungen sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers für Eigenwerbung, Referenzzwecke, Portfolio, Website und Social-Media-Kanäle zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

## 9. Fremdmaterial und Rechte Dritter

(1) Stellt der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, versichert er, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidrig bereitgestellter Inhalte entstehen.

## 10. Liefertermine

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Höhere Gewalt, technische Ausfälle oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

## 11. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

## 12. Archivierung

Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial, Projektdateien oder Endfassungen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftragnehmer berechtigt, Projektdateien nach Ablauf von zwölf Monaten nach Projektabschluss zu löschen.

## 13. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.

## 14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.