Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Buchleiter Fotografie

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Die auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine sind unverbindlich. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als Fix-Termin bezeichnet wurden.

Mit der Annahme unseres Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die angebotene Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in einer Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.

Als Beschaffenheit der Leistung gilt nur die Leistungsbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.

3. Entgelt

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wir berechnen 30% des im Angebot ausgewiesenen Entgelts mit Vertragsschluss und den Restbetrag mit Lieferung unserer Leistung.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf das vereinbarte Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung, dem Verlangen von angemessener Vorkasse, ggf. zur Kündigung aus wichtigen Grund und nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Einkauf und Überlassung von Leistungen Dritter, Verwertungsgesellschaften

Sofern wir gemäß Vertrag mit dem Kunden für diesen bestimmte Leistungen bei Dritten hinzukaufen (z.B. Stockphotos), können wir die Aufgabe der entsprechenden Bestellungen bei dem Dritten von der Leistung eines angemessenen Vorschusses des Kunden abhängig machen.

Wenn der Einkauf von Leistungen Dritter gemäß Absprache mit dem Kunden in seinem Namen erfolgt, werden die Leistungen auch auf seine Rechnung beauftragt. Der rechtzeitige Ausgleich der entsprechenden Rechnungen kann Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Dritten sein. Sofern für Leistungen eine Vergütungsverpflichtung gegenüber eine Verwertungsgesellschaft besteht (z.B. GEMA) werden wir den Kunden auf diese hinweisen. Die Zahlung der entsprechenden Vergütung obliegt unmittelbar dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

5. Rechteübertragung, Übergabe der Leistung

Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, wie sie im Angebot, das unserer Beauftragung zu Grunde liegt, ausgewiesen sind. Wurde mit dem Kunden keine Regelung zum Umfang der Rechteübertragung vereinbart, erwirbt er an unseren Leistungen die für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte.

Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt gegen Zahlung des für die Leistung vereinbarten Entgelts. Es besteht keine Verpflichtung auf die Nennung des Urhebers der Leistung.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern wir für unsere Leistungen auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden angewiesen sind (insb. Erfüllung von Beistellleistungen), hat der Kunde uns diese innerhalb von drei Arbeitstagen nach Vertragsschluss zu überlassen, sofern nicht anders vereinbart.

Der Kunde hat uns seine Mitwirkungsleistungen in einem für die geplante Nutzung geeigneten Format zu überlassen. Bei allen Vorlagen, welche wir verwenden sollen (also z.B. Texte, Bilder oder Logos), hat er uns diese digital in einem reproduktionsfähigen Format zu überlassen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig nach, werden von uns zugesagte Termine hinfällig und verschieben sich mindestens in dem Umfang der Verspätung des Kunden.

Sofern uns der Kunde Materialien in digitaler Form überlässt, wird er von diesen mindestens eine Datensicherung anlegen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, uns die betreffenden Materialien erneut unentgeltlich zu übermitteln.

7. Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde ist zu einer Kündigung des Vertrages jederzeit berechtigt. Sofern der Kunde den Vertrag nicht aus wichtigem Grund kündigt, steht uns ein pauschalierter Vergütungsanspruch zu. Dieser beträgt bei Kündigung bis zu drei Wochen vor dem vereinbarten Produktionstermin 50% des vereinbarten Honorars, bis eine Woche vor dem vereinbarten Produktionstermin 70% der vereinbarten Honorare, danach 100 % der vereinbarten Honorare.

Sofern wir zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß schon Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen sind oder sonst Kosten für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind, sind diese zu 100 % zu erstatten.

Es bleibt uns vorbehalten, weitergehende Ansprüche geltend zu machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

8. Gefahrübergang, Annahmeverzug des Kunden

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vom Kunden bestellten Leistung geht über mit der Übergabe der Leistung, beim Versand mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die in Absatz 1 bezeichnete Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart ist. Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz resultiert.

10. Unsere Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz 2 beträgt ein Jahr. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich welcher Art, die uns im Rahmen des Vertrages bekannt gemacht werden, sofern und soweit diese aus der Sphäre des Kunden stammen. Informationen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden (schriftlich, mündlich, per Email etc.). Für das Bestehen der Geheimhaltungspflicht ist es erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis bei Überlassung als solches ausdrücklich bezeichnet oder als „vertraulich“ o.ä. gekennzeichnet wurde.

Es ist uns untersagt, die Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen Zweck als den vertraglichen Zwecken zu nutzen oder nutzen zu lassen. Wir sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir sind berechtigt, die Geschäftsgeheimnisse unseren Mitarbeitern und ggf. unseren Subauftragnehmern zu offenbaren, sofern und soweit diese für die Zwecke des Vertrages Kenntnis von diesen haben müssen, mindestens entsprechend dieser Vereinbarung oder sonst gesetzlich zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind und auf das Geheimhaltungserfordernis ausdrücklich hingewiesen wurden.

Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.

Der Kunde kann von uns jederzeit die Rückgabe der uns in körperlicher Form überlassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Uns in digitaler Form überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch des Kunden vollständig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung zur Herausgabe oder Löschung besteht nicht für solche Geschäftsgeheimnisse, für die wir uns auf das Vorliegen einer Ausnahme von der Geheimhaltung berufen kann.

Soweit bei uns Geschäftsgeheimnisse in digitaler Form im Rahmen einer üblichen Datensicherung gespeichert werden, die in einem üblichen Turnus ohne Möglichkeit der Wiederherstellung gelöscht wird, reicht für die Erfüllung der Löschungsverpflichtung die Löschung der Geschäftsgeheimnisse zusammen mit der Löschung der Datensicherung. Die Wiederherstellung der Geschäftsgeheimnisse aus der Datensicherung ist untersagt. Erfolgt die Wiederherstellung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen einer allgemeinen Wiederherstellung von Daten, sind die wiederhergestellten Geschäftsgeheimnisse unverzüglich wieder zu löschen.

Soweit für ein Geschäftsgeheimnis eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für uns besteht, sind wir für diese Dauer berechtigt, die hierfür erforderliche Anzahl von (digitalen) Verkörperungen des Geschäftsgeheimnisses aufzubewahren, sofern diese entsprechend den Regelungen dieses Vertrages geheimgehalten und unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht so vernichtet werden, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist.

12. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis mit uns unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

Stand: Hamburg, 18. Februar 2024