AGB
Christian Buchleiter Fotografie

  1. Allgemeines
    Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von
    § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
    rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsver-
    hältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen
    Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen
    verweisen.
    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedin-
    gungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbe-
    standteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend.
    Die auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine
    sind unverbindlich. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn diese
    ausdrücklich als Fix-Termin bezeichnet wurden.
    Mit der Annahme unseres Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die an-
    gebotene Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in einer
    Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach
    Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den
    Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
    Als Beschaffenheit der Leistung gilt nur die Leistungsbeschreibung als
    vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen da-
    neben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.
  3. Entgelt
    Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils
    zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Preisangaben ver-
    stehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    Wir berechnen 30% des im Angebot ausgewiesenen Entgelts mit Vertrags-
    schluss und den Restbetrag mit Lieferung unserer Leistung.
    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf das
    vereinbarte Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefähr-
    det wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so
    sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung,
    dem Verlangen von angemessener Vorkasse, ggf. zur Kündigung aus wichtigen
    Grund und nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag be-
    rechtigt.
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  4. Einkauf und Überlassung von Leistungen Dritter,
    Verwertungsgesellschaften
    Sofern wir gemäß Vertrag mit dem Kunden für diesen bestimmte Leistungen
    bei Dritten hinzukaufen (z.B. Stockphotos), können wir die Aufgabe der
    entsprechenden Bestellungen bei dem Dritten von der Leistung eines ange-
    messenen Vorschusses des Kunden abhängig machen.
    Wenn der Einkauf von Leistungen Dritter gemäß Absprache mit dem Kunden in
    seinem Namen erfolgt, werden die Leistungen auch auf seine Rechnung be-
    auftragt. Der rechtzeitige Ausgleich der entsprechenden Rechnungen kann
    Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Dritten sein.
    Sofern für Leistungen eine Vergütungsverpflichtung gegenüber eine Ver-
    wertungsgesellschaft besteht (z.B. GEMA) werden wir den Kunden auf diese
    hinweisen. Die Zahlung der entsprechenden Vergütung obliegt unmittelbar
    dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Rechteübertragung, Übergabe der Leistung
    Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, wie sie im Angebot,
    das unserer Beauftragung zu Grunde liegt, ausgewiesen sind.
    Wurde mit dem Kunden keine Regelung zum Umfang der Rechteübertragung ver-
    einbart, erwirbt er an unseren Leistungen die für die Vertragserfüllung
    erforderlichen Rechte.
    Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt gegen Zahlung des für
    die Leistung vereinbarten Entgelts.
    Es besteht keine Verpflichtung auf die Nennung des Urhebers der Leistung.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Sofern wir für unsere Leistungen auf die Erfüllung von Mitwirkungspflich-
    ten durch den Kunden angewiesen sind (insb. Erfüllung von Beistellleis-
    tungen), hat der Kunde uns diese innerhalb von drei Arbeitstagen nach
    Vertragsschluss zu überlassen, sofern nicht anders vereinbart.
    Der Kunde hat uns seine Mitwirkungsleistungen in einem für die geplante
    Nutzung geeigneten Format zu überlassen. Bei allen Vorlagen, welche wir
    verwenden sollen (also z.B. Texte, Bilder oder Logos), hat er uns diese
    digital in einem reproduktionsfähigen Format zu überlassen.
    Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht richtig und/oder nicht
    rechtzeitig nach, werden von uns zugesagte Termine hinfällig und ver-
    schieben sich mindestens in dem Umfang der Verspätung des Kunden.
    Sofern uns der Kunde Materialien in digitaler Form überlässt, wird er von
    diesen mindestens eine Datensicherung anlegen. Für den Fall eines Daten-
    verlustes ist der Kunde verpflichtet, uns die betreffenden Materialien
    erneut unentgeltlich zu übermitteln.
  7. Gefahrübergang, Annahmeverzug des Kunden
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
    der vom Kunden bestellten Leistung geht über mit der Übergabe der Leis-
    tung, beim Versand mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung
    der Versendung bestimmten Dritten.
    Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die in Absatz 1
    bezeichnete Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden
    über.
  8. Gewährleistung
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend etwas Ab-
    weichendes vereinbart ist.
    Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesse-
    rung oder Ersatzlieferung.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
    Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
    Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags-
    widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
    jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der An-
    spruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für
    arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, aus der Verlet-
    zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaf-
    tungsgesetz resultiert.
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  9. Unsere Haftung
    Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
    nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
    Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
    unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und ver-
    tragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
    Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
    ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz 2 beträgt ein Jahr.
    Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der
    Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer
    Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. Geheimhaltung
    Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des
    Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich
    welcher Art, die uns im Rahmen des Vertrages bekannt gemacht werden,
    sofern und soweit diese aus der Sphäre des Kunden stammen. Informatio-
    nen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden
    (schriftlich, mündlich, per Email etc.). Für das Bestehen der Geheimhal-
    tungspflicht ist es erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis bei Über-
    lassung als solches ausdrücklich bezeichnet oder als „vertraulich“ o.ä.
    gekennzeichnet wurde.
    Es ist uns untersagt, die Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen Zweck
    als den vertraglichen Zwecken zu nutzen oder nutzen zu lassen. Wir sind
    verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und keinem Dritten
    Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir sind berechtigt, die Geschäfts-
    geheimnisse unseren Mitarbeitern und ggf. unseren Subauftragnehmern zu
    offenbaren, sofern und soweit diese für die Zwecke des Vertrages Kenntnis
    von diesen haben müssen, mindestens entsprechend dieser Vereinbarung oder
    sonst gesetzlich zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind und
    auf das Geheimhaltungserfordernis ausdrücklich hingewiesen wurden.
    Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum
    Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne
    unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeit-
    punkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung
    rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung
    von Seiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt
    gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung
    gegenüber dem Kunden verpflichtet ist oder (iv) aufgrund zwingender ge-
    setzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen
    offenbart werden müssen.
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    Der Kunde kann von uns jederzeit die Rückgabe der uns in körperlicher
    Form überlassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Uns in digitaler Form
    überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch des Kunden vollstän-
    dig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wiederherstellung aus-
    geschlossen ist. Die Verpflichtung zur Herausgabe oder Löschung besteht
    nicht für solche Geschäftsgeheimnisse, für die wir uns auf das Vorliegen
    einer Ausnahme von der Geheimhaltung berufen kann.
    Soweit bei uns Geschäftsgeheimnisse in digitaler Form im Rahmen einer
    üblichen Datensicherung gespeichert werden, die in einem üblichen Turnus
    ohne Möglichkeit der Wiederherstellung gelöscht wird, reicht für die
    Erfüllung der Löschungsverpflichtung die Löschung der Geschäftsgeheim-
    nisse zusammen mit der Löschung der Datensicherung. Die Wiederherstellung
    der Geschäftsgeheimnisse aus der Datensicherung ist untersagt. Erfolgt
    die Wiederherstellung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen einer allgemei-
    nen Wiederherstellung von Daten, sind die wiederhergestellten Geschäfts-
    geheimnisse unverzüglich wieder zu löschen.
    Soweit für ein Geschäftsgeheimnis eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
    für uns besteht, sind wir für diese Dauer berechtigt, die hierfür erfor-
    derliche Anzahl von (digitalen) Verkörperungen des Geschäftsgeheimnisses
    aufzubewahren, sofern diese entsprechend den Regelungen dieses Vertrages
    geheimgehalten und unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht so
    vernichtet werden, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist.
  11. Teilunwirksamkeit
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
    nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte
    eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die
    Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses
    Vertrages nicht berührt.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Das Vertragsverhältnis mit uns unterliegt allein dem Recht der Bundes-
    republik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine
    Anwendung, soweit es abdingbar ist.
    Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit
    dieser Vereinbarung ist Hamburg. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an
    einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
    Stand: Hamburg, 18. Februar 2024