AGB
Christian Buchleiter Fotografie
- Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von
§ 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsver-
hältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen
verweisen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedin-
gungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbe-
standteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. - Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine
sind unverbindlich. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn diese
ausdrücklich als Fix-Termin bezeichnet wurden.
Mit der Annahme unseres Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die an-
gebotene Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in einer
Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach
Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den
Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
Als Beschaffenheit der Leistung gilt nur die Leistungsbeschreibung als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen da-
neben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar. - Entgelt
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Preisangaben ver-
stehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wir berechnen 30% des im Angebot ausgewiesenen Entgelts mit Vertrags-
schluss und den Restbetrag mit Lieferung unserer Leistung.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf das
vereinbarte Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefähr-
det wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so
sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung,
dem Verlangen von angemessener Vorkasse, ggf. zur Kündigung aus wichtigen
Grund und nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag be-
rechtigt.
Seite 2 von 5 - Einkauf und Überlassung von Leistungen Dritter,
Verwertungsgesellschaften
Sofern wir gemäß Vertrag mit dem Kunden für diesen bestimmte Leistungen
bei Dritten hinzukaufen (z.B. Stockphotos), können wir die Aufgabe der
entsprechenden Bestellungen bei dem Dritten von der Leistung eines ange-
messenen Vorschusses des Kunden abhängig machen.
Wenn der Einkauf von Leistungen Dritter gemäß Absprache mit dem Kunden in
seinem Namen erfolgt, werden die Leistungen auch auf seine Rechnung be-
auftragt. Der rechtzeitige Ausgleich der entsprechenden Rechnungen kann
Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Dritten sein.
Sofern für Leistungen eine Vergütungsverpflichtung gegenüber eine Ver-
wertungsgesellschaft besteht (z.B. GEMA) werden wir den Kunden auf diese
hinweisen. Die Zahlung der entsprechenden Vergütung obliegt unmittelbar
dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart. - Rechteübertragung, Übergabe der Leistung
Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, wie sie im Angebot,
das unserer Beauftragung zu Grunde liegt, ausgewiesen sind.
Wurde mit dem Kunden keine Regelung zum Umfang der Rechteübertragung ver-
einbart, erwirbt er an unseren Leistungen die für die Vertragserfüllung
erforderlichen Rechte.
Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt gegen Zahlung des für
die Leistung vereinbarten Entgelts.
Es besteht keine Verpflichtung auf die Nennung des Urhebers der Leistung. - Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern wir für unsere Leistungen auf die Erfüllung von Mitwirkungspflich-
ten durch den Kunden angewiesen sind (insb. Erfüllung von Beistellleis-
tungen), hat der Kunde uns diese innerhalb von drei Arbeitstagen nach
Vertragsschluss zu überlassen, sofern nicht anders vereinbart.
Der Kunde hat uns seine Mitwirkungsleistungen in einem für die geplante
Nutzung geeigneten Format zu überlassen. Bei allen Vorlagen, welche wir
verwenden sollen (also z.B. Texte, Bilder oder Logos), hat er uns diese
digital in einem reproduktionsfähigen Format zu überlassen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht richtig und/oder nicht
rechtzeitig nach, werden von uns zugesagte Termine hinfällig und ver-
schieben sich mindestens in dem Umfang der Verspätung des Kunden.
Sofern uns der Kunde Materialien in digitaler Form überlässt, wird er von
diesen mindestens eine Datensicherung anlegen. Für den Fall eines Daten-
verlustes ist der Kunde verpflichtet, uns die betreffenden Materialien
erneut unentgeltlich zu übermitteln. - Gefahrübergang, Annahmeverzug des Kunden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der vom Kunden bestellten Leistung geht über mit der Übergabe der Leis-
tung, beim Versand mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung
der Versendung bestimmten Dritten.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die in Absatz 1
bezeichnete Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. - Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend etwas Ab-
weichendes vereinbart ist.
Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesse-
rung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags-
widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der An-
spruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für
arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, aus der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaf-
tungsgesetz resultiert.
Seite 4 von 5 - Unsere Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und ver-
tragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz 2 beträgt ein Jahr.
Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der
Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer
Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. - Geheimhaltung
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des
Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich
welcher Art, die uns im Rahmen des Vertrages bekannt gemacht werden,
sofern und soweit diese aus der Sphäre des Kunden stammen. Informatio-
nen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden
(schriftlich, mündlich, per Email etc.). Für das Bestehen der Geheimhal-
tungspflicht ist es erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis bei Über-
lassung als solches ausdrücklich bezeichnet oder als „vertraulich“ o.ä.
gekennzeichnet wurde.
Es ist uns untersagt, die Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen Zweck
als den vertraglichen Zwecken zu nutzen oder nutzen zu lassen. Wir sind
verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und keinem Dritten
Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir sind berechtigt, die Geschäfts-
geheimnisse unseren Mitarbeitern und ggf. unseren Subauftragnehmern zu
offenbaren, sofern und soweit diese für die Zwecke des Vertrages Kenntnis
von diesen haben müssen, mindestens entsprechend dieser Vereinbarung oder
sonst gesetzlich zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind und
auf das Geheimhaltungserfordernis ausdrücklich hingewiesen wurden.
Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum
Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne
unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeit-
punkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung
rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung
von Seiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt
gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung
gegenüber dem Kunden verpflichtet ist oder (iv) aufgrund zwingender ge-
setzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen
offenbart werden müssen.
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Der Kunde kann von uns jederzeit die Rückgabe der uns in körperlicher
Form überlassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Uns in digitaler Form
überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch des Kunden vollstän-
dig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wiederherstellung aus-
geschlossen ist. Die Verpflichtung zur Herausgabe oder Löschung besteht
nicht für solche Geschäftsgeheimnisse, für die wir uns auf das Vorliegen
einer Ausnahme von der Geheimhaltung berufen kann.
Soweit bei uns Geschäftsgeheimnisse in digitaler Form im Rahmen einer
üblichen Datensicherung gespeichert werden, die in einem üblichen Turnus
ohne Möglichkeit der Wiederherstellung gelöscht wird, reicht für die
Erfüllung der Löschungsverpflichtung die Löschung der Geschäftsgeheim-
nisse zusammen mit der Löschung der Datensicherung. Die Wiederherstellung
der Geschäftsgeheimnisse aus der Datensicherung ist untersagt. Erfolgt
die Wiederherstellung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen einer allgemei-
nen Wiederherstellung von Daten, sind die wiederhergestellten Geschäfts-
geheimnisse unverzüglich wieder zu löschen.
Soweit für ein Geschäftsgeheimnis eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
für uns besteht, sind wir für diese Dauer berechtigt, die hierfür erfor-
derliche Anzahl von (digitalen) Verkörperungen des Geschäftsgeheimnisses
aufzubewahren, sofern diese entsprechend den Regelungen dieses Vertrages
geheimgehalten und unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht so
vernichtet werden, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist. - Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte
eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die
Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht berührt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis mit uns unterliegt allein dem Recht der Bundes-
republik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine
Anwendung, soweit es abdingbar ist.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung ist Hamburg. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an
einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
Stand: Hamburg, 18. Februar 2024